AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der abamed Hansjörg Nowak GmbH & Co. KG für B2B-Geschäfte (zwischen Unternehmen)

§ 1 Allgemein
Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, außer wir hätten schriftlich deren Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
Unternehmen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 Abs. 1 BGB).

§ 2 Angebote und Unterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Kundenbestellung gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches uns berechtigt dies innerhalb von 2 Wochen, nach Eingang bei uns, anzunehmen. Alle Bestellungen werden erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam von uns angenommen. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei kundenbezogener Fertigung gilt eine Minder- bzw. Mehrlieferung in Höhe von 10% pro Produkt und Auftrag ohne Rücksprache als vom Kunden vorab genehmigt.
An Rezepturen und sonstigen vertraulichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe dieser vertraulichen Unterlagen an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet. Davon ausgenommen sind Informationen oder Daten, die uns kundenseits zur Verfügung gestellt wurden. Werden vor Auftragserteilung auf Veranlassung des Kunden Vorarbeiten (z.B. Ausarbeitung von Rezepturen, Musterherstellung, Laboruntersuchungen und Dokumentationen jeglicher Art) geleistet, so werden diese Aufwände von uns an den Kunden berechnet.
Prüfungsaufwände und gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen, die im Zusammenhang mit einem erteilten Auftrag erforderlich sind, können separat berechnet werden.
Rahmenaufträge, unbefristete Aufträge oder Dauerlieferverhältnisse ohne besondere vertragliche Vereinbarung, auch Lieferverträge, die nach Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer ohne Befristung weiterlaufen, können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten in Schriftform gekündigt werden. Sollten wir dabei Lagerbestände von Rohstoffen, Verpackungsmitteln und Endprodukten vorhalten, die nicht mehr in der Geschäftsbeziehung verwendet bzw. abgenommen werden, ist deren Gesamtwert vom Kunden innerhalb von 4 Wochen nach der letzten Lieferbereitstellung zu bezahlen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Skontozusagen gelten nur dann, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Rechnungen nicht im Rückstand befindet. Gesondert berechnet werden Transportkosten und andere Leistungen oder Mehrkosten, die nicht Bestandteil der Auftragsbestätigung sind. Alle Preisangaben gelten „ab Werk Jettingen-Scheppach“, es sei denn es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn diese rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt und unbestritten sind.
Wir sind berechtigt, auch wenn anders lautende Bestimmungen des Kunden vorhanden sind, Zahlungen erst auf vorhandene ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall setzen wir den Kunden schriftlich davon in Kenntnis. Außerdem sind wir berechtigt im Falle von weiteren Kosten und Zinsen, diese zunächst auf Zahlungen des Kunden anzurechnen.

§ 4 Lieferzeit
Die Lieferzeit wird individuell vereinbart bzw. von uns nach Klärung der Lieferzeiten von eventuell fehlenden Komponenten sowie der Produktionsplanung mitgeteilt. Falls dies nicht kurzfristig möglich ist, erhält der Kunde im Nachgang zur Auftragsbestätigung schnellstmöglich den voraussichtlichen Versand- bzw. Abholtermin mitgeteilt. Sollten wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich sind, nicht einhalten können, informieren wir den Kunden unverzüglich und nennen einen neuen Liefer- bzw. Abholtermin.

Ist es uns auch dann nicht möglich die vereinbarte Leistung zu erbringen, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Eventuell vom Kunden erbrachte Leistungen werden wir in diesem Fall zurückerstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinn gilt dabei auch die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte wie auch die gesetzlichen Vorschriften
über die Vertragsabwicklung bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (beispielsweise Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Ebenso davon unberührt bleiben die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden laut § 7 dieser AGB.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung und des zugesagten Liefertermins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Kundenpflichten voraus. Dies gilt in besonderem Maße für die vom Kunden zur Verfügung zu stellende Rezepturen, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und dem Eingang einer eventuell vereinbarten Vorauszahlung.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft andere Mitwirkungspflichten, ist er verpflichtet den dadurch entstehenden Schaden sowie damit verbundene Mehraufwendungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
Für den Fall, dass der Kunde uns Ausgangsmaterialien zur Verfügung stellt, sind diese Lieferungen „Frei-Haus“ an unser Unternehmen zu liefern. Außerdem ist der Kunde verpflichtet uns gefährliche oder unübliche Eigenschaften der gelieferten Ware mitzuteilen. Diese Informationspflicht gilt auch für Gefahren, die durch deren Verarbeitung entstehen. Dies gilt ganz besonders im Hinblick auf Reaktionen zwischen Füllgut und Verpackung, sowie auf die Produkteigenschaften, die bei der Weiterverarbeitung und im Produktionsprozess Probleme bereiten können. Für Materialien, die wir im Rahmen von Lohnfertigungsaufträgen einlagern, sind Lagerkosten zu bezahlen.

§ 6 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt „ab Lager Jettingen-Scheppach“ als vereinbart. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurden, sind wir berechtigt die Art der Versendung (insbesondere Verpackung, Transportunternehmen, Versandweg) selbst zu bestimmen.
Der Gefahrenübergang bei zufälligem Untergang, der zufälligen Verschlechterung der Ware und einer Verzögerung erfolgt mit der Übergabe an den abholenden Kunden bzw. das beauftragte Transportunternehmen. Bei Selbstabholung oder kundenseits organisiertem Transport berechnen wir den Verpackungsaufwand. Außerdem obliegt es dem Kunden die Absicherung des mit dem Transport zusammenhängenden Risikos selbst vorzunehmen.
Wird der Versand von Warenlieferungen durch unser Unternehmen beauftragt, erfolgt die Eindeckung einer Transportversicherung in Höhe des uns bekannten bzw. vom Kunden mitgeteilten Warenwerts.
Die Transport- und sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden von uns nicht zurückgenommen. Davon ausgenommen sind Europaletten. Der Kunde ist verpflichtet für eine Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen. Entsorgungskosten gemäß Verpackungsverordnung incl. entsprechender Lizenzierung sind für Endproduktverpackungsmittel kundenseits zu übernehmen, wenn diese Artikel nicht mit abamed-Etikett oder abamed-Bedruckung ausgestattet sind. Beim Export ist der Empfänger für die Übernahme der entsprechenden Pflichten im Empfängerland verantwortlich.

§ 7 Mängelhaftung
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb einer Woche erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig davon hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Sollte ein durch unser Unternehmen verschuldeter Mangel der Kaufsache vorliegen sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. falls dies nicht möglich ist zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Wir tragen zudem die Kosten für Aufwendungen (Rücktransport-, Arbeits- und Materialkosten) vom Erfüllungsort aus. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden zurückfordern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatz geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenshaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dabei beschränkt sich die Haftung maximal auf den Warenwert zum Abgabepreis bzw. maximal in Höhe des Arbeitspreises bei Stellung der erforderlichen Komponenten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unser Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dabei beschränkt sich die Haftung maximal auf den Warenwert zum Abgabepreis bzw. maximal in Höhe des Arbeitspreises bei Stellung der erforderlichen Komponenten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Mängelansprüche beträgt die Verjährungsfrist soweit zulässig 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, ansonsten gilt die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist.
Falls der Kunde die von uns verkauften Gegenstände in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland exportiert, hat der Kunde selbst für die ordnungsgemäße Kennzeichnung und sonstige Verkehrsfähigkeit der Ware in den Exportländern zu sorgen. Bei der Fertigung nach Angaben des Kunden haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- und/oder alle weiteren gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Kunde stellt uns insoweit auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Haftung für eingelagerte Waren
Werden vom Kunden Materialien gestellt, übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung bezüglich chemischer oder physikalischer Reaktionen des Produktes und der Stabilität, Haltbarkeit, Wirksamkeit oder Verträglichkeit des Fertigproduktes oder der Packmittel.
Falls der Kunde in seinem Eigentum stehende Waren (Bulkware, Verpackungsmittel, Fertigprodukte usw.), auch gegen Berechnung, auf unserem Grundstück einlagert, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Sollten die gelagerten Gegenstände abhandenkommen, beschädigt werden oder untergehen, haften wir außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht. Dies gilt auch für unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Für eine Versicherungder gelagerten Gegenstände ist der Kunde verantwortlich und hat die damit verbundenen Kosten selbst zu
tragen.

§ 9 Gesamthaftung
Eine Haftung, die über die im § 7 beschriebene Haftung hinausgeht, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die uns von Kunden zur Verfügung gestellte Rezepturen werden nicht auf ihre Verkehrsfähigkeit bzw. -tauglichkeit geprüft. Eine Gewährleistung und Haftung für diese Rezepturen wird von uns nicht übernommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Zahlungseingang behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. Sollte dieser Fall eintreten, liegt jedoch kein Rücktritt vom Vertrag vor, außer wir hätten dies ausdrücklich und schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist dann auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden durch Wasser, Feuer oder Diebstahl zum Kaufpreis zu versichern. Bei Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechtsansprüche geltend machen können. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, und die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unserer Forderung inkl. MwSt. ab, die dem Kunden bei der Weiterveräußerung gegenüber dessen Abnehmer oder Dritten erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach einer Verarbeitung weiterverkauft wurde. Der Kunde bleibt zum Einzug der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder eine Zahlungseinstellung vorliegt, verpflichten wir uns die Forderung nicht einzuziehen. Sollte dies jedoch der Fall sein, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, hierzu alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, sowie die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem/den Schuldner(n) die Abtretung mitteilt. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen und uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag inkl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen und nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag inkl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Falls die Vermischung in einer Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache zu betrachten ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns das anteilige Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Günzburg der Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Unser Geschäftssitz ist der Erfüllungsort, falls sich aus unserer Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.