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ENTWICKLUNG
Rezepturen
Sind, wenn eine Rezeptur von abamed entwickelt wird, bereits die Kosten für dermatologische Tests (Hautverträglichkeit, Epikutantest, Lichtschutzfaktor u.ä.) in der vorgeschriebenen Dokumentation laut EU-Kosmetikverordnung enthalten?
Da die Produkte für sehr unterschiedliche Zwecke konzipiert werden, ist der Aufwand nicht immer gleich. Deshalb holen wir im konkreten Fall dazu ein Angebot eines externen Fachlabors ein und bieten dies separat an. Die entsprechenden Kontakte bestehen bereits, sodass eine schnelle Abwicklung gegeben ist.
Wenn die Rezeptur von abamed entwickelt wurde und ich die Kosten für die Labormusterherstellung und die Dokumentation laut EU-Kosmetikverordnung, sowie die CPNP bezahlt habe, gehört die Rezeptur dann mir?
Die Rezeptur bleibt in dieser Konstellation unser Eigentum, wird jedoch nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Wunsch bestehen die Rezeptur und die Herstellungsanweisungen zu kaufen, wäre dies auch möglich.
Kann ich mir eine Rezeptur entwickeln lassen und mir dann selbst nach dieser Formulierung das Produkt herstellen?
Wir sind kein Entwicklungslabor, sondern in erster Linie ein Produktionsbetrieb. Aus diesem Grund bieten wir die Rezepturentwicklung auf dieser Grundlage nicht an.
Wie hoch sind die Kosten für die Entwicklung einer Rezeptur nach meinen Vorstellungen?
Vorab ist zu sagen, dass für uns die Entwicklung dazu dient unsere Produktion mit Aufträgen zu versorgen. Aus diesem Grund berechnen wir in einem ersten Schritt unseren Auftraggebern die Kosten der Labormusterherstellung. Ist das Produkt dann zu Ihrer Zufriedenheit, kommen noch die Kosten des Nachweises der Unbedenklichkeit laut EU-Kosmetikverordnung dazu. Diese setzen sich zusammen aus dem Konservierungsbelastungstest, dem Aufwand für die Zusammenstellung der Rohstoffunterlagen, dem Sicherheitsbericht und der CPNP-Anmeldung. Für die Labormusterherstellung und Dokumentation sind erfahrungsgemäß mit ca. 2000,00 € zzgl. Mwst. zu veranschlagen.